Buchungsbedingung

REITAUSRÜSTUNG

Ein “must have” sind Reiterhelm oder Fahrradhelm. Spezielle Reitbekleidung brauchst du als Cowgirl oder Cowboy bei uns nicht. Ansonsten sollte die Bekleidung dem Wetter und der Jahreszeiten angepasst sein.

BETTWÄSCHE UND TÜCHER

Nur für Ferienwochen:

Die Bettwäsche, bestehend aus Spannbetttuch, Bezüge für Kissen und Federbett, sind mitzubringen. Das Gleiche gilt für Hand-/ und Badetücher. Bettwäsche und Tücher können auch gegen eine Gebühr von 10€/Woche bei uns ausgeliehen werden.

ANTRITT

Es dürfen nur infektfreie Personn den Reiturlaub antreten. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor den Aufenthalt abzubrechen.

RÜCKTRITT

Ein Rücktritt ist bitte immer schriftlich an uns zu richten. Bitte beachten Sie, dass wir bei Rücktritt, sei es durch Krankheit oder anderer Zwischenfälle, immer den Reisepreis anteilig berechnen müssen.

Bis 43 Tage vor Reiseantritt berechnen wir 20 % des Reisepreises. 

Bis 29 Tage vor Reiseantritt berechnen wir 40 % des Reisepreises.

Bis 15 Tage vor Reiseantritt berechnen wir 60 % des Reisepreises.

Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 80 % des Reisepreises.

HAFTUNG

Für vorsätzlich oder fahrlässig entstandene Schäden haftet der Verursacher. Für verlorengegangene Gegenstände können wir keine Haftung übernehmen. Wertgegenstände und Taschengeld können bei der Anreise bei uns abgegeben werden. Auf Wunsch geben wir diese an die Kinder aus. Das restliche Taschengeld wird Freitags an die Kinder ausgezahlt.
Bei Reitunfällen (mit Abschließen der Buchung akzeptieren Sie die Tiergefahr), kann der Veranstalter nur die erste Hilfe organisieren, d.h. den Krankenwagen rufen.
Aus organisatorischen Gründen müssen im Krankheitsfall evtl. Arzt- oder Krankenhausbesuche selbst oder von Erziehungsberechtigten organisiert werden.

SONSTIGES

Es kann vorkommen, dass wir Ihr Kind in unseren PKWs mitnehmen. In Ausnahmefällen gehen wir schwimmen oder zu anderen sportlichen Einrichtungen. Selbstverständlich wird Ihr Kind auch hier von uns beaufsichtigt. Gerichtsstand ist Daun.

HAUSORDNUNG

Den Anordnungen der Betreuer ist Folge zu leisten. Absolutes Rauch- und Alkoholverbot für Kinder und Jugendliche. Das Betreten der Pferdebereiche (Koppeln und Ställe), darf ausdrücklich nur in Begleitung von Betreuern erfolgen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Ferienaufenthalt abgebrochen werden.